AGBs

1. Geltungsbereich

1.1. Der Einzelunternehmer Nikolaus Demblin-Ville-Canon, im Folgenden „PE“ genannt, schließt Verträge und erbringt seine Dienstleistungen ausschließlich zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners erlangen gegenüber PE selbst dann keine Geltung, wenn PE ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie sind nur dann wirksam, wenn sie von PE ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.2. Mit der Erteilung des Auftrages durch den Vertragspartner erklärt dieser, die AGB von PE zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.

 

2. Allgemeiner Vermietungsablauf

2.1. Die Mietgeräte mit allen Bestandteilen bleiben Eigentum der Vermieter.

2.2. Der Veranstalter ist für die ordnungsgemäße Anmeldung der Veranstaltung sowie der Vergnügungssteuer verantwortlich und hält den Vermieter hievon, insbesondere hinsichtlich Gebühren, Steuern, Abgaben, schad- und klaglos.

2.3. Jede Art von Änderung an den Geräten durch den Mieter ist untersagt. Die Kosten für eine eventuell notwendige Wiederherstellung des Ursprungszustandes hat der Mieter dem Vermieter zu ersetzen.

2.4. Der Vermieter behält sich das Recht vor, an den Geräten und Aufbauten Werbung in angemessener Größe anzubringen. Die Firmenlogos und Schriftzüge dürfen weder entfernt noch unsichtbar gemacht werden. PE behält sich für sich und seine Hilfskräfte ebenfalls das Recht vor, bei Auf- und Abbau der Gerätschaften sowie während der Veranstaltungen Kleidung mit Firmenlogos- und Schriftzügen zu tragen.

2.5. Sollte sich der Lieferumfang während des Aufbaues aufgrund von Notwendigkeiten oder mündlicher Bestellungen ändern, so gilt als vereinbart, dass diese in der Schlussrechnung berücksichtigt werden.

2.6. Für Flurschäden u.a. Schäden, welche während eines Auf- oder Abbaus im Zuge eines Projektes durch PE verursacht werden, haftet der Mieter gegenüber PE schad- und klaglos, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens PE.

2.7. Personalarbeitszeiten beziehen sich auf die Normalarbeitszeit von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr, sofern nicht explizit etwas anderes angegeben wird. Bei Arbeiten außerhalb dieser Normalarbeitszeit gilt ein Zuschlag von 100% als vereinbart.

 

3. Zusätzliche Geschäftsbedingungen
(für Kunden, die Gerätschaften in Form von „Selbstabholung“ mieten, und für Kunden, aus deren Veranstaltungsplanung (und folglich aus dem gebuchten Angebot) hervorgeht, dass die Gerätschaften nicht ununterbrochen von PE oder einem seiner Erfüllungsgehilfen betreut werden: 3.1 – 3.3)

3.1. Der Mieter übernimmt die Haftung in vollem Umfang für jegliche Schäden an Geräten (durch unsachgemäße und unbefugte Bedienung bzw. Inbetriebnahme, Beschädigung der Geräte durch Witterung, Drittpersonen, Vandalismus etc.) vom Zeitpunkt der Übergabe bis zur Rücknahme durch den Vermieter.

3.2. Für nicht retournierte oder beschädigte Geräte verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter den Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis zu bezahlen.

3.3. Verzichtet der Mieter auf seine Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme und technischen Kontrolle der Geräte bei deren Rückgabe, erkennt er die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Vermieter aufgenommenen Liste an.

 

4. Vertragsabschluss, Honorar und Zahlungsmodalitäten

4.1. Werden mündliche und schriftliche Bestellungen nicht binnen einer Woche schriftlich widerrufen oder geändert, gilt die Bestellung als fixiert. Werden fixierte Bestellungen, aus welchen Gründen auch immer, annulliert, wird folgende Stornogebühr verrechnet: Bei Stornierung nach Auftragserteilung gelten folgende Stornogebühren: Bis 21 Tage vor geplantem Aufbau: 20% der Auftragssumme. Bei Stornierung bis 7 Tage vor geplantem Aufbau: 50% der Auftragssumme. Bei Stornierung weniger als 7 Tage vor geplantem Aufbau: 100% der Auftragssumme. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde, alle dem Auftragnehmer entstandenen Kosten für die Forderungsbetreibung, sowie 12% p.a. Verzugszinsen zu ersetzen.

4.2. Die Bezahlung ist zu 100% des vereinbarten Preises mit Auftragserteilung (=Zeichnung des Angebots) fällig, jedoch mit einem Respiro von 7 Tagen zur Zahlung (maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Bankkonto von PE). Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Zahlungseingang, ist PE berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall gelten die Stornobedingungen gemäß Punkt 4.1 als vereinbart.

4.3. Lädt der Auftraggeber PE zur Erstellung eines Angebotes ein und erfolgt die Vergabe des Auftrages nicht an PE bzw. findet die Veranstaltung aus welchen Gründen auch immer nicht statt, ist PE berechtigt, für die bis dahin erbrachten Leistungen ein angemessenes Honorar zu verrechnen, maximal jedoch 50% der Auftragssumme.

 

5. Haftung

5.1. Die Haftung von PE besteht ausschließlich im Rahmen der zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbarten Leistungen. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche – insbesondere Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, sofern nicht zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen entgegenstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von PE, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

5.2. Zusätzlich zu Punkt 5.1. vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen PE -gleich aus welchem Rechtsgrund – der Höhe nach auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.

 

6. Gerichtsstand

6.1. Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Standort von PE, das Handelsgericht Wien und die Anwendung österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

7. Nebenabreden/Schriftform

7.1. Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle aus dem Geschäftsverkehr entstandenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

7.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sie ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

7.3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung und gegebenenfalls während einer Veranstaltung Daten (wie z.B. Photos, Videos, Musikmaterial etc.) gespeichert werden.